neues Hygienekonzept

Liebe Schützinnen und Schützen,

da seit 08.07.2020 die Hygienemaßnahmen weiter gelockert wurden, können wir unseren Schießbetrieb weiter öffnen;
folgende Neuerungen hierzu gibt es:

  • Kein Mindestabstand beim mehr Schießen
  • Wettkämpfe im Inneren sind mit entsprechendem Hygienekonzept möglich

Dazu unsere Änderungen im Schießbetrieb für Fridolfing:

  • Am A-Stand wird wieder auf 4 Bahnen geschossen
  • Am B-Stand wird auf 3 Bahnen geschossen
  • Die Reservierungslisten sind entsprechend angepasst
  • Ab 22.07.2020 finden die Schießen wieder ab 19:00 Uhr statt
  • Gäste und Neumitglieder sind ab sofort wieder willkommen
  • Unser Hygienekonzept ist auf die neue Situation angepasst und ist zu beachten (siehe Anlage)

Die Änderung zum Schießstand in Unterwössen:

  • Es darf auch hier wieder auf 4 Bahnen geschossen werden
  • Auch hier wurde die Reservierungsliste entsprechend angepasst
  • Die Gaststätte ist normal geöffnet (Hygieneregeln gem. Gaststättenverordnung)

Einschränkungen:

  • Das Vereinsheim darf bis auf weiteres lediglich als Warteraum genutzt werden, geselliges Beisammensitzen ist somit noch immer nicht erlaubt, die Hygienevorschriften der gültigen Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten
  • Bis auf weiteres gibt es keine Vereinsmeisterschaften
  • MNS ist weiterhin Pflicht, außer auf der Schießbahn

Bedürfnisbescheinigung:

  • Alle Verbände haben sich darauf geeinigt, Anträge nur mit 18 Trainingsterminen für die letzten 12 Monate zu akzeptieren
  • Der BSSB fordert sogar einen Trainingstermin kurz vor Abgabe des Antrages (nach dem 08.06.2020)

Zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz:
Da ich schon mehrmals darauf angesprochen wurde, wie nun mit den großen Magazinen verfahren werden soll, hier ein Überblich zusammengefasst:

  • Die Regelung gilt generell nur für Magazine für Zentralfeuermunition
  • Max. 10 Schuss bei Langwaffen, auch bei Repetierer !!
  • Mehr als 20 Schuss bei Kurzwaffen
  • Maßgeblich ist der Magazinkörper, der nicht mehr als die vorgenannten Patronen aufnehmen darf
  • Bei fest eingebauten Magazinen gilt dieses Verbot nur für Selbstladelangwaffen, nicht für Repetierer
  • Zu messen ist die Kapazität mit dem Kaliber welches der Hersteller bestimmt,
    z.B. wird eine Selbstladeflinte im Kaliber 12/76 auch nicht mit einer kürzeren Patrone gemessen
  • Für Magazine, die sowohl in Lang- wie auch in Kurzwaffen verwendbar sind wurde bestimmt, das diese grundsätzl. als Kurzwaffenmagazin angesehen werden;
    es sei denn, wenn der Besitzer auch über eine Langwaffe verfügt in der das Magazin ebenfalls verwendet werden kann,
    dann darf lediglich ein Magazin mit max. 10 Schuss besessen werden
  • Für Altbesitzer, die bereits vor dem 13.6.2017 größere Magazine besessen haben gibt es die Möglichkeit,
    ab dem 1.9.2020 bis 31.8.2021 die Magazine bei der örtlichen Waffenbehörde anzumelden
    (Formblätter hierzu werden zeitnah auf unsere Homepage gestellt),
    diese sind dann keine verbotenen Gegenstände mehr und können weiter zum Schießen verwendet werden
  • Verbotene Magazine, welche nach dem 13.6.2017 erworben wurden müssen beim Bundeskriminalamt (BKA) angemeldet werden
    (Formalitäten ach hierzu zeitnah auf unserer Homepage)
  • Verbotene Magazine können bis 31.08.2020 jedoch weiterhin noch legal erworben werden
  • Benötigt jemand nach dem 01.09.2020 größere Magazine (Verbotene), muss beim BKA eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG beantragt werden

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Schützinnen und Schützen, sowie den Aufsichten für den umsichtigen und reibungslosen Schießbetrieb
sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen bedanken; Bitte habt weiterhin Verständnis für diese Einschränkungen und denkt auch an Euren Mund-Nasen-Schutz,
ohne diesem kein Zutritt zur Schießanlage möglich ist.

Sofern sich weitere Lockerungen ergeben, werden wir Euch entsprechend Informieren

Auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen
Mit Schützengruß

Walter Judex
SLG Leiter