Hallo Schützenkameraden, -innen,
wie ihr alle sicher schon mitbekommen habt, haben wir eine Teil-Lockdown verordnet bekommen…..
da wir uns irgendwie auch diesmal daran halten müssen, wird die Schießanlage für das öffentliche Training vom 02. 11. bis einschließlich 30.11. geschlossen
Was aufgrund der Stellungnahme des BSSB möglich sein soll, habe ich unten „GRÜN“ dargestellt
Hierzu Kommentar aus Wikipedia zu:
Individualsport
Unter dem Begriff Individualsport werden Sportarten zusammengefasst, die überwiegend auf den Leistungen des Individuums basieren
und nicht primär in Mannschaften organisiert sind. Hierzu zählen z. B. Leichtathletik, Schwimmen, Kampfsport, Golf, Tennis, Turnen oder Sportschießen.
Ich bitte alle Schützen und Schützinnen sich daran zu halten und hoffe, dass es diesmal bei einem Monat der Schließung bleiben wird
Bitte beachtet auch die Standreservierung auf unserer Home-Page, welche den Gegebenheiten angepasst wird
Danke
Stand 29. Oktober 2020
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung und zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einen „Teil-Lockdown“ beschlossen, der auch unser Schützenwesen betrifft:
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltungzuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
- Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. D.h. auch die Gastronomiebetriebe in unseren Schützenheimen.
- Die Maßnahmen gelten zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen ab dem 2. November 2020 und sind bis Ende November befristet.
- Zur Umsetzung in Bayern werden gegenwärtig die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen angepasst:
- Inwieweit unser Sportschießen zum Individualsport zu rechnen ist und inwieweit die Personenobergrenzen für unsere Schützenheime gelten,
wird gegenwärtig im Zuge der benannten Anpassung seitens der staatlichen Stellen geklärt.
- Inwieweit unser Sportschießen zum Individualsport zu rechnen ist und inwieweit die Personenobergrenzen für unsere Schützenheime gelten,
Mit Schützengruß
Walter Judex
SLG Leiter