Hallo Schützenkameraden / -innen,
aufgrund der stetig steigenden Corona-Zahlen und durch Auflagen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung müssen wir unseren Schießbetrieb auf diese neue Situation anpassen.
Neu ist hierbei, dass bereits ab einer Inzidenz über 35 das Betreten der Sportstätte nur mit:
– negativem COVID-19-Testnachweis
– Impfnachweis
– Genesenennachweis
zulässig ist.
Obligatorisch ist natürlich auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Gebäude, außer auf der Schießbahn.
Hierauf muss wieder mehr geachtet werden !!
Um nicht geimpften Schützen die Möglichkeit des Schießtrainings offen zu halten, haben wir uns entschlossen, eine „Teststation“ einzurichten.
Beginnend ab Mittwoch den 01.09.2021 werden Schnelltests angeboten.
Über das Ergebnis wird ein Nachweis erstellt, welcher dann 24 Std. Gültigkeit hat, sofern das Ergebnis negativ ausfällt.
Die Testmöglichkeit besteht jeweils Mittwoch und Freitag von 19:30 bis 20:30 Uhr, und Sonntags von 09:30 – 10:30 Uhr.
Aufsichten, welche alleine außerhalb der offiziellen Schießzeiten den Stand betreten, müssen keinen Testnachweis haben, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Landesverband:
folgende Information über die Inhaber und Schützen des Jagdparcours Oberbayern und einer Online Petition zum Erhalt der Schießstätten in Bayern zur Weitergabe an alle Mitglieder und Schützenfreunde:
https://www.openpetition.de/petition/online/stoppt-das-schiessstandsterben-in-bayern
Diese Regelung gilt so lange, bis sich neue Erkenntnisse ergeben.
Ich denke, dass wir unter diesen Umständen unseren Sport somit weiterhin ohne größeren Aufwand ausüben können.
Mit Schützengruß
Walter Judex
SLG Leiter