Liebe Schützinnen und Schützen,
im Zusammenhang mit der Zahlung der Startgelder möchten wir auf eine wichtige Änderung hinweisen, die ab diesem Jahr 2026 gilt:
Neue Regelung ab diesem Jahr
Ab diesem Jahr werden wir keine Startgelder mehr im voraus bezahlen. Diese sind selbst zu entrichten und anschließend mit der Kassiererin abzurechnen. In der Vergangenheit war dies immer wieder ein Punkt für Unklarheiten, da je nach Veranstalter überwiesen oder nicht überwiesen wurde.
Ab sofort gilt:
Jede Schützin und jeder Schütze ist verpflichtet, die Startgebühr selbst zu überweisen.
Bitte beachten
- Die Einzelüberweisung ist Voraussetzung für die Teilnahme am jeweiligen Wettkampf
- Der Verwendungszweck muss die eindeutige Zuordnung zur Anmeldung ermöglichen (Details werden wie gewohnt in der Ausschreibung genannt)
Die Startgebühren können, dann wie üblich über die Fahrt- und Startgebührenzuschuss Regelung vom Verein abgerechnet werden.
Bitte dazu die Fahrtkostenabrechnung mit Ausschreibung und Ergebnisliste bis zum 15.12 des Jahres einreichen.
Mit Schützengruß
Die Vorstandschaft
