Rundbrief 14.2021 – 2-G+, Schießbetrieb weiter eingestellt

Hallo Schützenkameraden / -innen,

die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt neue Regeln vor, unter anderem auch im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen.

Die Inzidenz liegt unter 1000, wir sind derzeit aus dem regionalen Hotspot-Lockdown heraus.

Schon gibt es die ersten Anfragen von Mitgliedern, wann denn der Schießbetrieb in Fridolfing wieder aufgenommen wird……

Folgende Grundvoraussetzungen zum Betreten von Sportanlagen müssen eingehalten werden, dies gilt auch für Aufsichten, welche alleine trainieren wollen:

  • jeder der die Sportanlage betritt, muss 2-Gplus nachweisen können; das heißt, Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzl. Testnachweis (PCR, PoC) einer offiziellen Teststation
  • das gleiche gilt natürlich auch für Aufsichten; der Testnachweis der Aufsichten ist 14 Tage aufzubewahren (Hinterlegung im Corona-Ordner)

Aber, Schießtermine nur mit qualifizierten Aufsichten!
Bei einer kurzfristig durchgeführten Umfrage unter den zur Verfügung stehenden Aufsichten, ob diese sich den zusätzl. Anforderungen stellen und so Ihren Dienst verrichten würden, gab es bisher eine ernüchternde Rückmeldung.
Zum einen haben sich bisher nicht alle zu Wort gemeldet, zum anderen war bis auf eine Rückmeldung keiner bereit, sich diesem zusätzl. Aufwand mit Testung der eigenen Person und zuverlässigen Kontrollen der Test- und Impfnachweise der Schützen zu stellen.

Hier bedarf es vielleicht noch einiger Gespräche, um den Schießbetrieb eventuell doch wieder irgendwie zum Laufen zu bringen.

Aus diesem Grunde finden bis auf Weiteres keine regulären Trainingstermine statt!

Wenn absehbar ist, dass ein regulärer Schießbetrieb gewährleistet ist, erfolgt eine sofortige Info.

Die Schließung der Schießanlage ist, da die Inzidenz unter 1000 liegt, aufgehoben.
Sollte eine Aufsichtsperson die Schießanlage nutzen wollen, sind die oben aufgeführten Regeln einzuhalten, d.h., 2-Gplus und Testnachweis hinterlegen.
Zwingend muss in der Schießkladde erkennbar sein, wer Aufsicht ist !!!

Die 2-Gplus-Regel gilt analog auch für die Schießanlagen in Burghausen und Unterwössen.

Der Vorstand in Unterwössen konnte mir auch nicht genau sagen, ob es nicht zusätzliche Einschränkungen geben wird, z.B. weniger Standkapazität, das wollte er noch abklären, hierzu gibt es jedoch noch keine Rückmeldung.

Der Schießtermin in Unterwössen am 11.12. ist somit offen und nutzbar

Der Schießtermin in Burghausen am 13.12. findet ebenfalls statt, wer hinfährt, bitte bei mir wegen dem Schlüssel melden.

In diesem Sinne, bitte ich Euch alle um Verständnis und um Geduld.
Auch möchte ich euch darauf hinweisen, dass ich stets bemüht bin in der jetzigen Situation so schnell wie möglich zu reagieren.
Aber – auch ich bin nur „Ausführender“ und muss mit den Fakten der Rahmenbedingungen eine Lösung finden!

In der Hoffnung, dass wir irgendwann wieder in einen „Normalbetrieb“, einer Öffnung für alle unsere Mitglieder, zurückkehren können,

verbleibe ich mit Schützengruß       

Walter Judex
SLG Leiter