Rundbreif 1-2021 – Nachweise, LM, SLG, BSSB

Hallo Schützenkameraden, -innen,

auch von mir noch einmal ein gesundes neues Jahr 2021 im Namen der SLG Traunstein e.V.

Leider hat uns das Corona-Virus immer noch fest im Griff, vielleicht derzeit mehr als je zuvor. Wie ihr auch bestimmt schon alle mitbekommen habt, ist in Bayern der Lock-Down bis Ende Januar verlängert. Für uns heißt das weiterhin, kein Schießen am Stand, keine Versammlung, keine Wettkämpfe.

Nichts desto trotz möchte ich Euch einige Infos weiterleiten, die ich zum Jahreswechsel erhalten habe:

Info vom BDMP e.V.:

  • Die Systematik zum Nachweis des Fortbestands des Bedürfnisses hat sich geändert.
  • Vom Verband wurde ein neues  Formular zur Verfügung gestellt, um gem. §14 Abs. 4 das Fortbestehen zu bescheinigen, wer es denn benötigt; das Formular liegt hier zum Download: 

https://www.bdmp-bayern.de/dokumente/

  • Das Präsidium des BDMP e.V. hat wegen dem durch Covid-19 bedingten Wegfall von Wettkämpfen dieses Jahr, auf einer Präsidiumssitzung im Dezember, eine geänderte Anwendung der Richtlinien des §14 Abs 3 WaffG (alt), §14 Abs 5 WaffG (neu) Überschreitung des Grundkontingents beschlossen und von der Möglichkeit der Änderung gem. § 8 Abs. 2 der OBwrB Gebrauch gemacht, und folgende Änderung eingebracht: 

    „Befristete (nur Kalender-Jahr 2021 gültig) Ausführungsbestimmung für die 3./ 4.Kurzwaffe oder für die 4. halbautomatische Langwaffe
    + Dokumentierte Teilnahme mit mindestens einer der vorhandenen Waffen an mindestens zwei ausgeschriebenen Veranstaltungen oberhalb der Vereinsebene
    oder
    + zwei Veranstaltungen innerhalb der Vereinsebene (Vereinsmeisterschaft) mit der jeweiligen Waffenart innerhalb der letzten 12 Monate
  • Die Änderung soll Schützen bei einer geringen Überschreitung des Grundkontingents ein Bedürfnis für eine 3. oder 4. KW ermöglichen, selbst wenn es keine Landesmeisterschaften oder Deutsche Meisterschaften aufgrund der Coronaeinschränkungen gibt.
  • Diese Änderung ist befristet für das Jahr 2021 und wird als eine Art Durchführungsbestimmung als Anlage eingefügt.
  • Änderungen bzw. Vereinfachte Beantragung ab der 5. KW gibt es nicht, da unser aller Augenmerk eindeutig auf dem sportlich engagierten Anfänger liegt, der durch die jetzige Situation nicht vergrämt werden soll.

Info zu Landesmeisterschaften:

  • Sämtliche Landesmeisterschaften, welche bis Ende Februar geplant waren, sind bereits abgesagt
  • für die Anmeldung von Wettkämpfen, welche in der allgemeinen Ausschreibung zu den Veranstaltungen des LV Bayern veröffentlicht sind, wird die RO Voranmeldung von 8 Wochen auf 6 Wochen und die Anmeldung der Teilnehmer von 6 Wochen auf 4 Wochen verkürzt
  • Startgelder sind erst nach Aufforderung zu überweisen!

Vereinsinfo:

  • Die geplante Jahreshauptversammlung musste leider ausfallen, ob und wann diese nachgeholt wird, ist noch offen
  • Vereinsmeisterschaften sind auch in diesem Jahr bis auf weiteres ausgesetzt
  • Wenn Trainingsmöglichkeiten freigegeben werden, erfolgt eine weitere Info
  • Waffenbefürwortungen können, sofern die notwendigen Termine vorliegen, jederzeit per Post gestellt werden

BSSB:

  • Die Termine für die geplanten Gaumeisterschaften stehen fest, jedoch gibt es weder Ausschreibungen noch sind Anmeldungen möglich
  • Mit dem Bezirk wurde besprochen, eventuell nur die Gaumeisterschaften bis zum Meldetermin zur Landesmeisterschaft durchzuführen, ohne Bezirksmeisterschaften
  • Eine Bezirksmeisterschaft zu organisieren, bzw. auch durchzuführen könnte in diesem Jahr für viele sehr schwierig werden
  • Fest steht, dass es 2021 nur eine Meldeebene geben wird. Es gibt entweder Meldungen von den Gauen (Gaumeisterschaft) oder sofern eine Bezirksmeisterschaft durchgeführt wird, vom Bezirk (ohne ZIS) an den BSSB

Ich hoffe, das wir wenigstens auf diesem Wege einigermaßen in Kontakt bleiben, wenn wir uns schon nicht am Stand treffen können.
Aber auch das wird wieder kommen, der Schießstand wartet auf Euch.

Mit Schützengruß

Walter Judex
SLG Leiter